Reise- und Geschäftsbedingungen - Stand: 01.01.2007
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Reisebedingungen und Hinweise von
Michael Florschütz
FTB-Adventures
Heimersteinerstrasse 3a,
D-52385 Nideggen (Firmensitz)
Steuer. Nr.: DE253016425
Hinweis:
Sofern diese Reise an einen Fremdveranstalter vermittelt wird, gelten die (AGB) Reisebedingungen des Fremdveranstalters. Bitte erfragen Sie den Namen des Veranstalters bei uns, sofern Sie keine Notiz hierzu im Reisetext finden. Vor der Buchung nennen wir Ihnen in jedem Fall den Namen und Sitz des Fremdveranstalters und übermitteln Ihnen die AGB des Fremdveranstalters. Sofern der Reiseveranstalter Ihrer Reise FTB-Adventures ist, gelten folgende Reisebedingungen.
Im folgenden wird die Firma FTB-Adventures, Geschäftsführer Michael Florschütz, in der Form: "FTB-Team" abgekürzt:
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem FTB-Team den Abschluss eines Reise- oder Dienstleistungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das FTB-Team zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird das FTB-Team dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom FTB-Team vor, an das das FTB-Team 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem FTB-Team die Annahme erklärt.
Spätestens bei Vertragsabschluss wird der Reisende angehalten, einen Reisefragebogen mit Angaben für Notfallsituationen auszufüllen.
2. Bezahlung
Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wird, gilt, dass der komplette Reisepreis bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig ist. Entscheidend ist der Geldeingang beim FTB-Team. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der Reisepreis sofort fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 b) oder 7 c) genannten Gründen abgesagt werden kann.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Ändernde oder ergänzende Abreden bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und sollten schriftlich getroffen werden. Reisebüros und Vermittler sind nicht berechtigt, abändernde oder ergänzende Vereinbarungen oder Zusicherungen für das FTB-Team zu treffen.
3 a) Persönliche Anforderungen an den Kunden / Gesundheit / erhöhtes Lebensrisiko
Die von FTB-Team angebotenen Reisen sind Aktiv - und Erlebnisreisen mit z. T. hohen Anforderungen an den Reiseteilnehmer. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes Lebensrisiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs-, Todes- und Schadensrisiko z. B. infolge Kriminalität, schlechter Gesundheitsvorsorge und landestypischen Krankheiten besteht. Dieses gilt selbstverständlich erst recht bei Rafting-, Canyoning-, Höhlen-, Berg-, Trekking-, Wander-, Gletscher-, Wildwasser-, Kanu- und Kajaktouren, sowie bei Fallschirmsprüngen.
Für Fallschirmsprünge (Tandemsprünge) gilt beispielsweise: eine Mindestgröße von 140cm und maximal 190cm. Das Mindestalter ist 16. Unter 18 bedarf es der Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht, solange eine durchschnittlich gute Gesundheit gegeben ist. In Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung durch einen Fliegerarzt. Für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 90kg. Wir setzten ein Mindestmaß an Beweglichkeit und körperlicher Fitness voraus.
Die eigene Risikobereitschaft muss in jedem Einzelfall vom Reiseteilnehmer selbst abgewogen werden. Der Reiseteilnehmer muss über eine gute Gesundheit und eine sehr gute körperliche Verfassung verfügen. Gute Schwimmkenntnisse des Reiseteilnehmers werden bei entsprechender Buchung vorausgesetzt.
Auch die jeweiligen Umweltbedingungen am Reiseziel weichen in der Regel stark von den gewohnten Umweltbedingungen und Wetterverhältnissen und Flora und Fauna ab.
Insgesamt erfordern die vom FTB-Team angebotenen Reisen aufgrund der diesen Reisen innewohnenden und mit diesen Reisen verbundenen Anstrengungen und Gefahren eine erhöhte Risikobereitschaft des Reiseteilnehmers.
Neben einer überdurchschnittlichen körperlichen Belastbarkeit sind Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten und gegenseitige Hilfestellung gefordert. Auch in der Nacht und/oder bei Unwetter und/oder anderen extremen und ungewohnten Umwelteinflüssen kann es notwendig sein, aktiv an Hilfestellungen und Problemlösungen mitzuarbeiten. Auf die Erforderlichkeit, jeweils nach Situation bei der Essenszubereitung, beim Zeltaufbau und bei Betreuung und Verpackung der Ausrüstung zu helfen, wird hiermit hingewiesen.
Wir empfehlen je nach Reisecharakter dringend den Abschluss folgender Versicherungen: Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Bergungskosten-, Unfall-, Krankehaustagegeld-, Verdienstausfall-, Reiserückhol- und Reisekrankenversicherung.
Je nach Buchung sind besondere Papiere notwendig. Dies könnte z. B. der Personalausweis, Reisepass oder Führerschein der Klasse 3 (B) sein, um Fahrzeuge fahren zu dürfen
4. Leistungs - und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom FTB-Team nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu beachten ist hierbei, dass es sich vorliegend um Abenteuer-, Aktiv- und Erlebnisreisen handelt und es am Reiseziel durchaus ortsüblich und/oder notwendig sein kann, dass es z. B. zu kurzfristigen Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen etc. kommen kann.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben bestehen, wenn die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Das FTB-Team ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten.
Das FTB-Team behält sich vor, die vereinbarten und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen - oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der die Reise betreffenden geltenden Wechselkurse 1:1 an den Reisenden weiter zu geben.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat das FTB-Team den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das FTB-Team in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung vom FTB-Team über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber dem FTB-Team geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim FTB-Team. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann das FTB-Team Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung kann das FTB-Team folgende Rücktrittsentschädigung pauschaliert geltend machen:
Pauschalreisen ohne Flugleistungen: (Flug ist nicht im Reisepreis enthalten)
Rücktritt bis zum 59. Tag vor Reiseantritt 15 %
- ab dem 58. Tag vor Reiseantritt 20 %
- ab dem 46. Tag vor Reiseantritt 25 %
- ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 30 %
- ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
- ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
- ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 80 %
- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises;
Pauschalreisen inklusive Flugleistungen: (Flug ist im Reisepreis enthalten)
Rücktritt bis zum 59. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab dem 58. Tag vor Reiseantritt 25 %
- ab dem 46. Tag vor Reiseantritt 40 %
- ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 60 %
- ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 70 %
- ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 %
- ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 85 %
- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises;
Dem Kunden steht es frei, dem FTB-Team nachzuweisen, dass das FTB-Team kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das FTB-Team kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber dem FTB-Team als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann das FTB-Team vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich das FTB-Team bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Dieses gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch das FTB-Team / Mindestteilnehmervorbehalt
Das FTB-Team kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen .
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung vom FTB-Team bzw. der örtlichen Reiseleitung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, (z. B. aktuellen Anweisungen, die zum Schutze der Gesundheit der Teilnehmer gegeben werden oder sonstigen Anweisungen zur Sicherung der Durchführung der Reise dienen, nicht folgt, oder Leib und Leben der Teilnehmer durch sein Verhalten gefährdet) dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das FTB-Team, so behält das FTB-Team den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die das FTB-Team aus anderer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt / Mindestteilnehmervorbehalt
Bei Nichterreichen einer für diese Reise unter Hinweis in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
Das FTB-Team ist jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat das FTB-Team den Kunden davon zu unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch das FTB-Team den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das FTB-Team für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist das FTB-Team verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung von FTB-Team
Das FTB-Team haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für :
- Die gewissenhafte Reisevorbereitung.
- Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
- Die Richtigkeit der in den Reisebeschreibungen angegebenen Reiseleistungen.
- Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Das FTB-Team haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
Wird zusätzlich zur Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt und erbringt das FTB-Team insoweit eine Fremdleistung und wurde hierauf in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und deutlich hingewiesen, haftet das FTB-Team nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Auf die Beförderungsbestimmungen des dann haftenden Unternehmens ist der Reisende hinzuweisen und diese sind auf Wunsch zugänglich zu machen.
10. Gewährleistung
A. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Das FTB-Team kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Das FTB-Team kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Das FTB-Team kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
B. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
C. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet das FTB-Team innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem FTB-Team erkennbarem, Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom FTB-Team verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Der Reisende schuldet dem FTB-Team den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11. Beschränkung der Haftung von FTB-Team
Die vertragliche Haftung vom FTB-Team für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit das FTB-Team für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen das FTB-Team gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet das FTB-Team bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
Das FTB-Team haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die tatsächlich als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet ist. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn die als Fremdleistung bezeichnete Leistung tatsächlich in Eigenleistung vom FTB-Team erbracht wird
Ein Schadensersatzanspruch gegen das FTB-Team ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, wenn dieser internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, entgegensteht.
Das FTB-Team warnt ausdrücklich davor, während des Reise-, Sport - oder Aktivprogramms Drogen oder Alkohol zu konsumieren. Mit der Einnahme solcher Substanzen während solcher Aktivitäten setzt sich der Reisende erheblich erhöhten Gefahren aus, was im Schadensfalle zu einem erheblichen Mitverschulden des Reisenden führen kann und gegebenenfalls bis zur Haftungsfreistellung von FTB-Team führen kann. Dieses ist keine vertragliche Haftungsbeschränkung, sondern ein ausdrücklicher Hinweis.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, das FTB-Team oder die örtliche Reiseleitung auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, den das FTB-Team weder kannte noch kennen musste und diejenige Sorgfalt walten zu lassen, die einem verständigen Menschen obliegt, um sich oder andere vor Schaden zu bewahren oder einen Schaden gering zu halten. Es wird insbesondere ergänzend nochmals auf den vorstehenden Absatz verwiesen.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung mit Wirkung gegenüber FTB-Team anzuerkennen.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats, gerechnet von dem Tag der vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ab folgendem Tag gegenüber dem FTB-Team oder im Falle von Vermittlung einer Fremdleistung durch das FTB-Team, bei dem FTB-Team oder dem jeweiligen Fremdveranstalter, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Fristwahrung gehindert war. Bezüglich der Fristberechnung wird auf den ersten Satz des übernächsten Absatzes verwiesen.
Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive das Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung ( § 651 m BGB ) in einem Jahr, gerechnet von dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes ab folgendem Tag.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Schweben zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch oder den Anspruch begründende Umstände, ist die Verjährung gehemmt bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Ein- bzw. Durchreisebestimmungen
Das FTB-Team steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Das FTB-Team haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Reisende das FTB-Team mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, das FTB-Team hat die Verzögerung zu vertreten.
Der Reisende ist, da es sich um Erlebnis- und Abenteuerreisen handelt, für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom FTB-Team bedingt sind.
Der Reisende sollte sich in jedem Fall über Infektions- und Impfschutz- sowie Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat einholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere Gesundheitsämter, Tropenmediziner und reisemedizinische Informationsdienste, wird hiermit hingewiesen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann das FTB-Team nur an dessen Sitz verklagen.